Neue EU-Verordnung 20219/1148 zur Vermarktung und Verwendung von Düngemitteln

Sehr geehrter Kunde/Kundin,

am 01.02.2021 ist die EU Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kraft getreten.
Demnach sind wir verpflichtet, vor jeder geschäftlichen Transaktion bzw. einmal jährlich folgende Informationen bei unseren Kunden abzufragen.

Bitte senden Sie uns das zum Download bereitstehende PDF Formular ausgefüllt und unterschrieben schnellstens zurück!
Per Mai an: info@stegner-agrarhandel.de oder per Fax an: 09565-9499-18 oder
per Post.

——————————————————————————————————————————————————————– FAQ – EU-Verordnung 2019/1148
» Worum geht es in der neuen EU- Verordnung 2019/1148?
Die EU-Verordnung 2019/1148 legt einheitliche Vorschriften für den Handel, den Transport, den Besitz und die Verwendung von Ausgangsstoffen oder Gemischen fest, welche für die Herstellung von Explosivstoffen

missbraucht werden können. Zudem soll die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Allgemeinheit (Privatpersonen) eingeschränkt werden. Ein weiteres Ziel der neuen Verordnung ist die Sicherstellung von angemessenen Meldungen über verdächtige Transkationen in der gesamten Lieferkette an die zuständigen Behörden.

Regulierte und beschränkte Ausgangsstoffe und Gemische für Explosivstoffe dürfen Mitgliedern der Allgemeinheit weder bereitgestellt, noch von diesen verbracht, besessen oder verwendet werden. Die regulierten und beschränkten Ausgangsstoffe und Gemische, welche in den von uns vertriebenen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (z.B. Düngemittel oder Spezialprodukte) enthalten sein können, finden Sie in der eingefügten Tabelle.

Produkte mit diesen Stoffen dürfen Mitgliedern der Allgemeinheit nicht bereitgestellt werden.

» Für wen gilt diese Regelung?

Für Mitglieder der Allgemeinheit und für Wirtschaftsteilnehmer, die Ausgangstoffe für Explosivstoffe herstellen, importieren, in Verkehr bringen, damit handeln oder sie sonst abgeben sowie für Behörden, die entsprechende Überwachungs- oder Mitwirkungsaufgaben haben.

» Was bedeutet das für mich als Kunde?

Ab dem 01. Februar 2021 müssen wir (Agrarhandel Schleicher) als Bereitsteller von Stoffen oder Gemischen, welche für die Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können, überprüfen, dass es sich bei
den potentiellen Kunden um gewerbliche Verwender oder andere Wirtschaftsteilnehmer handelt.
Dies erfolgt mittels eines Formulars mit einer Kundenerklärung oder einer digitalen Abfrage. Die Abfrage erfolgt mindestens einmal im Jahr.

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